Arbeitnehmerveranlagung bei Verlassenschaften
von Madeleine Bitschnau (Kommentare: 0)
Wer darf einreichen – und wann zahlt es sich aus?
Wenn eine Person verstirbt, stellt sich häufig die Frage, ob für sie noch eine Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) durchgeführt werden soll – und wer überhaupt dazu berechtigt ist. Das Bundesfinanzgericht liefert dazu klare Leitlinien, die für Erben und Angehörige besonders wertvoll sind.
Wann lohnt sich eine ANV für Verstorbene?
In vielen Fällen führt eine Arbeitnehmer:innenveranlagung für das Todesjahr zu einer Steuergutschrift. Durch den Todesfall wird meist nur ein Teil des Jahres steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Dadurch fällt die tatsächliche Steuerprogression niedriger aus.
Zusätzlich können außergewöhnliche Belastungen, etwa:
- hohe Krankheitskosten,
- Pflegekosten,
- Aufwendungen für Behinderung,
- Kosten einer 24-Stunden-Betreuung
geltend gemacht werden.
Gibt es überhaupt eine Verlassenschaftsabhandlung?
1. Keine Abhandlung („ruhende Verlassenschaft“)
Das ist der Fall, wenn
– es nur geringe Aktiva gibt (bis € 5.000), oder
– der Nachlass überschuldet ist.
Dann ist die Verlassenschaft nicht handlungsfähig. Ein vom Gericht bestellter Verlassenschaftskurator übernimmt die Vertretung.
Häufig wird jene Person Kurator, die Begräbniskosten bezahlt hat. Diese darf dann auch die ANV einreichen – aber nur bis zur Höhe der Begräbniskosten.
2. Es gibt eine Abhandlung („Einantwortung“)
Hier liegt eine Gesamtrechtsnachfolge vor. Alle steuerlichen Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über.
- Mehrere Erben können nur gemeinsam handeln („zur ungeteilten Hand“).
- Vor der Einantwortung dürfen Erben nur mit einer Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs handeln.
Achtung bei Sozialhilfefällen
Wenn der Verstorbene in einem Pflegeheim war und die Kosten von der Sozialhilfe getragen wurden, passiert Folgendes:
- Der Sozialhilfeträger erhält kraft Gesetzes (Legalzession) bis zu 80 % der Pension und
- auch bis zu 80 % eines späteren Steuerguthabens.
Nur der restliche Teil (max. 20 %) fällt in die Verlassenschaft, denn der Sozialhilfeträger hätte bei korrektem Lohnsteuerabzug diesen Teil ohnedies erhalten.
Wie wird die ANV für eine Verlassenschaft eingereicht?
- Die ANV muss in Papierform eingereicht werden.
Mit dem Todesfall wird der Zugang zu FinanzOnline automatisch gesperrt. - Im Formular L1 sollte im Feld „Familien- oder Nachname“ stehen:
„Verlassenschaft nach [Name]“ - Als Nachweis ist eine Kopie der Aktivlegitimation beizulegen
- Einantwortungsurkunde
- Bestellung zum Verlassenschaftskurator
Praxisrelevanz
Diese Regeln sind für viele Familien wichtig, weil:
- oft beträchtliche Steuergutschriften möglich sind,
- klar geregelt ist, wer handeln darf,
- und Fehler leicht zu vermeiden sind.
Disclaimer:
Alle Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.
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