aws-Garantierichtlinie 2025

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Investitionen in Nachhaltigkeit und Digitalisierung fördern

Mit 1. Juli 2025 trat die neue aws-Garantierichtlinie 2025 in Kraft. Sie gilt bis 31. Dezember 2028 und bietet Unternehmen die Möglichkeit, Garantien für Investitionen mit ökologischem oder digitalem Schwerpunkt zu beantragen. Die Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Erlass vom 27.6.2025 veröffentlicht (BMF-AV Nr. 91/2025).

Zielsetzung der Richtlinie

Ein zentrales Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung ökologisch nachhaltiger Projekte – im Einklang mit den Klimazielen Österreichs (2040) und der EU (2050). Gleichzeitig sollen auch Digitalisierungsprojekte unterstützt werden, die zur wirtschaftlichen Transformation beitragen.

Die aws-Garantie ist ein Instrument, um Investitionen zu ermöglichen, bei denen eine konventionelle Finanzierung aufgrund fehlender Sicherheiten schwierig wäre.

Wer kann eine Garantie beantragen?

Garantiewerbende Unternehmen können natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sein. Das Unternehmen muss auf eigene Rechnung tätig sein und über eine ausreichend stabile wirtschaftliche Basis verfügen, um die Verpflichtungen aus dem geförderten Finanzierungsgeschäft erfüllen zu können.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte im Inland, die:

  • ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
  • oder digitale Transformation unterstützen.

Für Kleinunternehmen genügt bereits ein nachgewiesener Nachhaltigkeitsbezug der Wirtschaftstätigkeit. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne plausible Erfolgsaussichten oder ohne ausreichenden Nachhaltigkeitsbezug.

Garantierahmen und Kosten

  • Maximaler Garantiebetrag pro Projekt: € 30 Mio.
  • Obergrenze pro Unternehmen: € 50 Mio. an offenen aws-Garantien

Vor Einreichung ist ein Bearbeitungsentgelt zu zahlen – mindestens 0,25 % des beantragten Betrags(max. € 30.000). Zusätzlich wird ein jährliches Garantieentgelt fällig, abhängig von der Risikoeinstufung des Projekts (mindestens 0,3 % p.a.).

Förderfähige Kosten

Die Garantie kann z. B. auf folgende Kosten angewendet werden:

  • Investitionen in aktivierungsfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Nicht gefördert werden z. B. laufende Betriebskosten, Steuern oder Gebühren.

 

Disclaimer:
Alle Informationen sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.

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