Hochwasserkatastrophenhilfe 2024
von Madeleine Bitschnau (Kommentare: 0)
Steuerliche Erleichterungen im Überblick
Nach den schweren Hochwasserkatastrophen des Jahres 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen umfangreiche steuerliche Erleichterungen veröffentlicht. Diese Maßnahmen sollen Betroffene in ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation unterstützen. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Verlängerung von Fristen
Betroffene können folgende Anträge stellen:
- Fristverlängerung: Für die Einreichung von Abgabenerklärungen wie Umsatzsteuer- oder Einkommensteuererklärungen.
- Verlängerung der Beschwerdefrist: Falls eine Frist aufgrund der Katastrophe nicht eingehalten werden konnte.
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bei Versäumnis einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung, wenn die Hochwasserkatastrophe der Grund war.
2. Zahlungserleichterungen
Um Liquiditätsengpässe zu lindern, können Betroffene folgende Maßnahmen beantragen:
- Stundung oder Ratenzahlung: Zahlungen können aufgeschoben oder in Raten geleistet werden.
- Verzicht auf Terminverluste: Bereits bestehende Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen bleiben aufrecht.
- Herabsetzung von Säumniszuschlägen: Zuschläge können erlassen werden, wenn die Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach der Katastrophe erfolgt.
- Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen: Wenn Abgabenerklärungen oder Fristverlängerungsanträge innerhalb von zwei Monaten nach der Katastrophe eingereicht werden.
3. Steuerfreiheit für Unterstützungsleistungen
- Katastrophenfonds und private Stiftungen: Hilfsleistungen an Opfer der Naturkatastrophe sind unabhängig von Einkommen und Vermögen steuerfrei.
- Freiwillige Zuwendungen: Zinslose Arbeitgeberdarlehen oder Spenden an betroffene Haushalte sind für Empfänger steuerfrei.
4. Unterstützung für ehrenamtliche Helfer
Ehrenamtliche Helfer, die für gemeinnützige Organisationen tätig sind, können ein steuerfreies Freiwilligenpauschalevon bis zu € 50 pro Tag (maximal € 3.000 pro Jahr) erhalten.
5. Steuerliche Regelungen für Spenden
- Betriebe:
- Geld- und Sachspenden an begünstigte Einrichtungen sind bis zu 10 % des Gewinns als Betriebsausgabe absetzbar.
- Spenden, die im Rahmen der Unternehmenswerbung erfolgen, sind unbegrenzt absetzbar (z. B. bei Berichterstattung oder Spendenhinweisen in Werbematerialien).
- Privatpersonen:
- Geldspenden an begünstigte Einrichtungen sind bis zu 10 % des Einkommens als Sonderausgabe absetzbar.
6. Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen
Betriebe, die durch Hochwasserschäden Ersatzanschaffungen tätigen müssen, können folgende steuerliche Vorteile nutzen:
- Absetzung für Abnutzung: Lineare, degressive oder beschleunigte AfA für Gebäude und Anlagegüter.
- Investitionsfreibetrag: Für abnutzbare Anlagegüter mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren.
- Gewinnfreibetrag: Alternativ zum Investitionsfreibetrag möglich.
Schäden an bestehenden Gebäuden können zudem als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand geltend gemacht werden, auch bei Vermietung und Verpachtung.
Fazit
Die steuerlichen Maßnahmen der Hochwasserkatastrophenhilfe 2024 bieten betroffenen Privatpersonen und Unternehmen wichtige Unterstützung. Neben Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen profitieren auch ehrenamtliche Helfer und Spender von steuerlichen Vorteilen. Für Unternehmen stellen Investitionsbegünstigungen eine finanzielle Entlastung dar.
Unsere Bilanzbuchhalter unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der optimalen Nutzung der steuerlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Kommentare
Einen Kommentar schreiben