Korrekte Aufteilung von Menü-Umsätzen nach verschiedenen Steuersätzen
von Madeleine Bitschnau (Kommentare: 0)
Ein Leitfaden für Gastronome
In der Gastronomie ist die Aufteilung von Menü-Umsätzen nach unterschiedlichen Steuersätzen ein oft unterschätztes, aber wichtiges Thema. Ein Beispiel dafür zeigt sich in einem Fall eines Fast-Food-Restaurants, das durch eine steuerliche Außenprüfung auf die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer überprüft wurde. Dabei ging es um die Frage, wie einheitliche Menüpreise, die mehrere Komponenten enthalten, auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze aufgeteilt werden sollten.
Hintergrund: Unterschiedliche Steuersätze für Speisen und Getränke
In vielen Restaurants werden Menüs zu einem einheitlichen Preis angeboten, die sowohl Speisen als auch Getränke enthalten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten: Speisen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 10 %, während für Getränke der reguläre Steuersatz von 20 % gilt. Trotz des einheitlichen Menüpreises handelt es sich aus umsatzsteuerlicher Sicht um getrennt zu betrachtende Leistungen.
Methoden zur Aufteilung des Menüpreises
Die korrekte Aufteilung des Menüpreises auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze ist entscheidend. Es gibt grundsätzlich zwei Ansätze, die dafür infrage kommen:
- Lineare Methode: Diese Methode basiert auf den Einzelverkaufspreisen der im Menü enthaltenen Komponenten. Sie wird bevorzugt, wenn die Preise der Einzelbestandteile bekannt sind. So können die jeweiligen Speisen und Getränke entsprechend ihrem Einzelpreis und dem dazugehörigen Steuersatz aufgeteilt werden.
- Kostenmethode: Diese Methode wird verwendet, wenn keine Einzelverkaufspreise vorliegen. Dabei erfolgt die Aufteilung anhand der Einstandspreise der Komponenten. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die lineare Methode immer dann anzuwenden ist, wenn Einzelverkaufspreise existieren. Die Kostenmethode sollte nur im Ausnahmefall genutzt werden, wenn sich keine sachgerechte Bemessungsgrundlage finden lässt.
Besonderheiten bei der Aufteilung
Ein Beispiel aus dem beschriebenen Fall ist das Menü „1“, das neben einer Speise und einem Getränk eine zusätzliche Komponente „X“ sowie ab 2013 ein Stück Obst beinhaltete. Für einige dieser Bestandteile lagen zunächst keine Einzelverkaufspreise vor, weshalb das Finanzamt hier die Anwendung der Kostenmethode forderte. Erst ab 2016 waren alle Komponenten auch einzeln erhältlich, was die Aufteilung nach der linearen Methode ermöglichte.
Fazit: Was Gastronomen beachten sollten
Für Gastronomen ist es wichtig, die Einzelverkaufspreise ihrer Menükomponenten genau zu kennen, um die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen. Die lineare Methode, basierend auf den Einzelpreisen, hat dabei Vorrang. Nur wenn keine Einzelverkaufspreise vorliegen, sollte die Kostenmethode angewendet werden. Dies stellt sicher, dass die Menüpreise korrekt auf die unterschiedlichen Steuersätze aufgeteilt werden und es zu keinen steuerlichen Beanstandungen kommt.
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