Neue Regeln für Remote Work ab 2025

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Das müssen Arbeitgeber wissen

Mit der stetig wachsenden Bedeutung von Home-Office hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Telearbeit geschaffen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt das überarbeitete Telearbeitsgesetz in Kraft, das arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte neu definiert.

Was ändert sich konkret?

  • Telearbeit ist nun klarer definiert: Sie umfasst Tätigkeiten, die in der eigenen Wohnung oder an einer anderen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit (z. B. Bibliothek oder Hotel) ausgeübt werden.
  • Unfallversicherungsschutz: Dieser gilt nun nicht nur für Unfälle im Home-Office, sondern auch auf Arbeitswegen zu definierten Telearbeitsplätzen, wie zum Beispiel in Coworking-Spaces oder in der Wohnung naher Angehöriger.
  • Steuerliche Regelungen: Arbeitgeber können ein steuerfreies Telearbeits­pauschale von bis zu € 3,00 pro Tag für maximal 100 Telearbeitstage gewähren. Alternativ können Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Bestehende Home-Office-Vereinbarungen anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  2. Mitarbeiter über die neuen Regelungen zum Unfallversicherungsschutz informieren.
  3. Das steuerfreie Telearbeitspauschale nutzen, um steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sichern.

Diese Neuregelungen bringen mehr Klarheit für Unternehmen und Arbeitnehmer. Wer frühzeitig handelt, kann die Vorteile der neuen Regelungen optimal nutzen.

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