Progressionsabgeltungsgesetz 2025

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Wichtige Änderungen im Überblick

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 bringt zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf wirtschaftliche Entwicklungen und steigende Lebenshaltungskosten. Hier sind die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst.

Höhere Tarifgrenzen und weniger Steuerlast für Geringverdiener

Im Jahr 2025 wird die Steuerprogression für die unteren Einkommensstufen optimiert. Die Tarifstufen für die ersten fünf Einkommensgrenzen werden um 3,83 % angehoben. Diese Anpassung sorgt dafür, dass Steuerzahler in den unteren und mittleren Einkommensbereichen von einer verringerten Steuerlast profitieren.

Steuererklärungspflicht: Neue Einkommensgrenzen

Für unbeschränkt Steuerpflichtige gibt es eine Steuererklärungspflicht, wenn das Einkommen im Jahr 2025 die Grenze von € 14.517 überschreitet. Ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegt diese Grenze bei € 13.308.

Erhöhung der Absetzbeträge: Entlastung für Steuerzahler

Die Absetzbeträge für Arbeitnehmer und Alleinverdiener werden ebenfalls angehoben. So steigen wichtige Absetzbeträge wie der Arbeitnehmerabsetzbetrag (AVAB) und der Alleinverdienerabsetzbetrag (AEAB) um 5 %. Auch der Sozialversicherungsbonus sowie die SV-Rückerstattung profitieren von der Inflationserhöhung.

Verbesserungen für beschränkt Steuerpflichtige

Für Personen mit beschränkter Steuerpflicht gibt es mehrere wichtige Änderungen:

  • Der Abzugsteuergrenzbetrag steigt von € 2.331 auf € 2.421.
  • Der Grenzbetrag für den Hinzurechnungsbetrag wird von € 10.486 auf € 10.888 erhöht.
  • Die Grenze für die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht wird auf € 13.308 angehoben.

Höhere Einkommensgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen

Die Einkommensgrenze für den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen wird von € 6.937 auf € 7.284 erhöht, was für viele Steuerzahler zu einer finanziellen Entlastung führen wird.

Anpassung der Freigrenzen und Absetzbeträge für Bezüge

Die Freigrenze für das Jahressechstel (sonstige Bezüge) wird von € 2.100 auf € 2.570 angehoben. Außerdem wird die Grenze für bestimmte steuerliche Vergünstigungen, wie die Anwendung des 30 %-Satzes, auf € 2.447 erhöht.

Erhöhte Tages- und Nächtigungsgelder

Die Pauschalen für Inlandsdienstreisen wurden ebenfalls angepasst. Die Tagesgelder steigen von € 26,40 auf € 30,00, und das Nächtigungsgeld wird von € 15,00 auf € 17,00 erhöht.

Pauschale Berücksichtigung von Fahrzeugaufwendungen

Ab 2025 wird es eine pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen für Massenbeförderungsmittel (wie Öffentliche Verkehrsmittel) geben. Die Details werden durch eine Verordnung geregelt, um eine transparente und einfache steuerliche Behandlung dieser Aufwendungen zu ermöglichen.

Höheres Kilometergeld und bessere Konditionen für Unternehmer

Das Kilometergeld wird für Kfz, Kraftrad und Fahrrad auf € 0,50 pro Kilometer angehoben, was besonders für Unternehmer und Selbstständige von Vorteil ist. Auch für mitbeförderte Personen gibt es eine neue Pauschale von € 0,15pro Kilometer.

Verbesserte Regelungen für Kleinunternehmer

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird auf € 55.000 angehoben, was für viele kleine Unternehmen eine Erleichterung darstellt. Es gibt auch neue Regelungen zur Überschreitung der Kleinunternehmergrenze, die dafür sorgen, dass eine geringe Überschreitung keine sofortige steuerliche Umstellung nach sich zieht. Eine Toleranzgrenze von 10 % ermöglicht eine flexiblere Handhabung.

Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 sorgt für einige spürbare Entlastungen und Verbesserungen im Steuerrecht, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Wenn Sie von den neuen Regelungen profitieren möchten, ist es wichtig, die Anpassungen frühzeitig zu verstehen und umzusetzen.

Ihre Bilanzbuchhalter stehen Ihnen bei Fragen oder der Umsetzung der neuen Regelungen gerne zur Seite!

 

 

 

 

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