Reisekosten & Kilometergeld 2025
von Madeleine Bitschnau (Kommentare: 0)
Was Sie jetzt beachten sollten

Mit Anfang 2025 traten neue Pauschalbeträge für Dienstreisen in Kraft. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von höheren Sätzen – vorausgesetzt, die Abrechnung erfolgt korrekt. Wir zeigen, worauf es nun ankommt.
Neue Pauschalen im Überblick
- Taggeld (Verpflegungsmehraufwand):
Der Satz wurde auf 30 € pro Tag erhöht. Bei Reisen über 11 Stunden steht der volle Betrag zu. Bei kürzeren Reisen erfolgt eine anteilige Berechnung.
Bei Auslandsreisen gilt der jeweilige Höchstsatz der Reisegebührenvorschrift. - Nächtigungsgeld:
Neu: 17 € pro Nacht ohne Nachweis. Alternativ kann der tatsächliche Nächtigungsaufwand inklusive Frühstück abgesetzt werden – sofern entsprechende Belege vorliegen. - Kilometergeld:
Ab sofort gilt 0,50 €/km für Pkw, Motorräder und sogar Fahrräder. Für Mitfahrer sind 0,15 €/kmabsetzbar.
Wichtige Hinweise für die Praxis
- Bei Arbeitsessen mit Werbecharakter wird das Taggeld um je 15 € pro Mahlzeit gekürzt.
- Keine Werbungskosten sind mehr möglich, wenn am Einsatzort ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht.
- Für die steuerliche Geltendmachung ist eine genaue Dokumentation der Reisedaten und Kilometerleistungen erforderlich.
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