Reisekosten & Kilometergeld 2025

von (Kommentare: 0)

Was Sie jetzt beachten sollten

Mit Anfang 2025 traten neue Pauschalbeträge für Dienstreisen in Kraft. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von höheren Sätzen – vorausgesetzt, die Abrechnung erfolgt korrekt. Wir zeigen, worauf es nun ankommt.

Neue Pauschalen im Überblick

  • Taggeld (Verpflegungsmehraufwand):
    Der Satz wurde auf
    30 € pro Tag erhöht. Bei Reisen über 11 Stunden steht der volle Betrag zu. Bei kürzeren Reisen erfolgt eine anteilige Berechnung.
    Bei
    Auslandsreisen gilt der jeweilige Höchstsatz der Reisegebührenvorschrift.
  • Nächtigungsgeld:
    Neu:
    17 € pro Nacht ohne Nachweis. Alternativ kann der tatsächliche Nächtigungsaufwand inklusive Frühstück abgesetzt werden – sofern entsprechende Belege vorliegen.
  • Kilometergeld:
    Ab sofort gilt
    0,50 €/km für Pkw, Motorräder und sogar Fahrräder. Für Mitfahrer sind 0,15 €/kmabsetzbar.

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Bei Arbeitsessen mit Werbecharakter wird das Taggeld um je 15 € pro Mahlzeit gekürzt.
  • Keine Werbungskosten sind mehr möglich, wenn am Einsatzort ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht.
  • Für die steuerliche Geltendmachung ist eine genaue Dokumentation der Reisedaten und Kilometerleistungen erforderlich.

 

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 4 und 5.